Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Frank Zillmer
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Aktuell:

Das neue Bauvertragsrecht 2018

Zielsetzung:

 

2017 wurde das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch massiv geändert; die Änderungen werden für alle Verträge bedeutsam, die vom 1.1.2018 an geschlossen werden. Das Seminar zeigt im Überblick, was sich alles geändert hat und was künftig von Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren zu beachten ist.

 

Das neue Bauvertragsrecht reagiert darauf, dass das Baurecht zu einer komplexen Spezialmaterie geworden ist. Das bisher geltende Werkvertragsrecht ist sehr allgemein gehalten und wird im Baurecht durch umfangreiche Rechtsprechung und die VOB/B ergänzt, weil es für komplexe und über längere Zeiträume zu erfüllende Verträge kein geeignetes Werkzeug enthält. Es ist bisher den Vertragsparteien überlassen, detaillierte Regelungen in Bauverträgen sowie in Verträgen mit Architekten und Ingenieuren zu vereinbaren.

 

Verbraucher werden nun umfassend geschützt, so dass auf Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure künftig umfangreiche Pflichten zukommen, die sie beachten müssen, wenn sie Verträge mit Verbrauchern schließen.

 

Für Bauunternehmer bedeutsam ist auch die Regelung, wonach sie beim Einbau mangelhafter Baustoffe vom Baustofflieferanten nun nicht mehr nur Ersatz der mangelhaften Baustoffe verlangen können, sondern auch Ersatz für Ein- und Ausbaukosten. Diese Haftungskette reicht künftig bis zum Hersteller.

 

Architekten- und Ingenieurverträge werden inhaltlich erstmals gesetzlich gesondert geregelt; bisher gibt es insoweit nur Honorarregelungen in der HOAI. Vertragsinhalte, ein Zweistufenmodell, besondere Kündigungsrechte und das Haftungsrecht werden erstmals speziell geregelt.

 

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