Rechtliche Probleme beim Bauen und Sanieren im Bestand:
Nachträge, Bauablaufstörungen und Antwort auf aktuelle Fragen zum Architektenhonorar nach der neuen HOAI 2013 - insbesondere beim Bauen und Sanieren im Bestand.
AKTUELL
Das EuGH-Urteil hat auch Auswirkungen auf die Regelungen beim Bauen im Bestand.
Um Sie zeit- und ortsunabhängig über die
Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die HOAI
zu informieren, habe ich einen Online-Kurs erstellt. Dieser ist von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein anerkannt. Bei Bedarf erhalten Sie dort 3 UE (Unterrichtseinheiten) angerechnet.
Beim Bauen und Sanieren im Bestand sind Bauzeit, letztlich notwendige Leistungen und die tatsächlich erforderliche Bauzeit weit weniger vorhersehbar als bei Neubauten. Daher kommt es insbesondere hierbei zu Nachtrags-situationen und Bauablaufstörungen, die nachteilige Auswirkungen auf Kosten und Bauzeit und damit auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme haben. Die neue HOAI regelt das Architektenhonorar im Allgemeinen, besonders aber beim Bauen im Bestand vollständig neu: Es sind nun nicht mehr bis zu 80 % Umbauzuschläge möglich; die vorhandene Bausubstanz ist wieder „angemessen“ zu berücksichtigen. Das Seminar erläutert praxisnah und mit Beispielen und Mustertexten das System der Nachträge, richtige Reaktionen auf Bauablaufstörungen und gibt Hinweise für die richtige Vertragsgestaltung mit Bauunternehmen und Architekten und gibt den Teilnehmern wertvolle Argumente für erfolgreiche Gespräche mit den Vertragspartnern an die Hand.
Seminarinhalt
Nachträge durchsetzen und abwehren:
Bauablaufstörungen
Architektenhonorar
Zielgruppe
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