Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Frank Zillmer
 Fachanwalt für  Bau- und Architektenrecht                                                            Rechtsanwalt  Frank Zillmer                                     

Das neue Bauvertragsrecht 2018

Dieses Seminar hilft Ihnen

  • mit dem neuen Bauvertragsrecht sicher umzugehen
  • in Problemsituationen rechtssicher zu handeln
  • die neuen gesetzlichen Regelungen und Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechts strukturiert kennen zu lernen
  • die Vorteile des neuen Bauvertragsrechts zu erkennen
  • auf die eventuell auftretenden Nachteile rechtzeitig zu reagieren

 

Sie verfügen nach dem Seminar über die notwendigen baurechtlichen Kenntnisse, um nach dem neuen Bauvertragsrecht handeln und entscheiden zu können.

 

 

 

Zielsetzung:

 

2017 wurde das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch massiv geändert. Die Änderungen werden für alle Verträge bedeutsam, die vom 1.1.2018 an geschlossen worden sind. Das Seminar zeigt im Überblick, was sich alles geändert hat und was von Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren zu beachten ist.

 

Das neue Bauvertragsrecht reagiert darauf, dass das Baurecht zu einer komplexen Spezialmaterie geworden ist. Das bisher geltende Werkvertragsrecht ist sehr allgemein gehalten und wird im Baurecht durch umfangreiche Rechtsprechung und die VOB/B ergänzt, weil es für komplexe und über längere Zeiträume zu erfüllende Verträge kein geeignetes Werkzeug enthält. Es ist bisher den Vertragsparteien überlassen, detaillierte Regelungen in Bauverträgen sowie in Verträgen mit Architekten und Ingenieuren zu vereinbaren.

 

Verbraucher werden nun umfassend geschützt, so dass auf Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure künftig umfangreiche Pflichten zukommen, die sie beachten müssen, wenn sie Verträge mit Verbrauchern schließen.

 

Für Bauunternehmer bedeutsam ist auch die Regelung, wonach sie beim Einbau mangelhafter Baustoffe vom Baustofflieferanten nun nicht mehr nur Ersatz der mangelhaften Baustoffe verlangen können, sondern auch Ersatz für Ein- und Ausbaukosten. Diese Haftungskette reicht künftig bis zum Hersteller.

 

Architekten- und Ingenieurverträge werden inhaltlich erstmals gesetzlich gesondert geregelt; bisher gibt es insoweit nur Honorarregelungen in der HOAI. Vertragsinhalte, ein Zweistufenmodell, besondere Kündigungsrechte und das Haftungsrecht werden erstmals speziell geregelt.

 

 

 

Zielgruppe:

 

Das Seminar richtet sich an alle Handwerker, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure.

 

 

Das neue Bauvertragsrecht 2018

 

1.         Einleitung:

 

a)         Sinn und Zweck der neuen Regelungen

b)         Überblick über die Änderungen, Inkrafttreten

 

2.         Die Neuregelungen im Einzelnen:

 

a)         AGB-rechtliche Regelungen:

(1)        Abschlagszahlungen

(2)        Sicherheiten

(3)        Besonderheiten im Kaufrecht

 

b)         Verbraucherbauvertrag:

(1)        Widerrufsregelungen

(2)        Besondere Regelungen zur Nacherfüllung

(3)        Besondere Informationspflichten

(4)        Mindestinhalt der Baubeschreibung

 

c)         Abschlagszahlungen

 

d)         Abnahme:

(1)        Abnahmeverweigerung

(2)        Zustandsfeststellung

 

e)         Kündigung aus wichtigem Grund

 

f)          Nachträgliche Änderungen im Bauvertrag:

(1)        Einstweilige Verfügung

(2)        Vergütung geänderter Leistungen

 

g)         Sicherungshypothek und Handwerkersicherung

 

h)         Besonderheiten beim Verbraucherbauvertrag:

(1)        Baubeschreibung

(2)        Vertragsinhalt

(3)        Widerrufsrecht

(4)        Abschlagszahlungen

(5)        Absicherung des Vergütungsanspruchs

(6)        Erstellung und Herausgabe von Unterlagen

 

i)          Architekten- und Ingenieurverträge:

(1)        Vertragstypische Pflichten

(2)        Sonderkündigungsrecht

(3)        Teilabnahme

(4)       Gesamtschuldnerische Haftung mit den bauausführenden Unternehmern

 

j)             Bauträgerverträge

k)            Kaufrecht: Haftung von Handel und Industrie für Aus- und Einbaukosten

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© Frank Zillmer


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