Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Frank Zillmer
 Fachanwalt für  Bau- und Architektenrecht                                                            Rechtsanwalt  Frank Zillmer                                     

Praktische Grundlagen des Architektenrechts

Honorar-, Vertrags- und Haftungsrecht im Überblick

Zielsetzung

 

Das Seminar stellt die wesentlichen Grundlagen des Architektenrechts vor. Neben den Neuerungen der HOAI 2009 und HOAI 2013 werden Grundlagen des Vertrags- und Haftungsrechts erläutert, damit Architekten, Ingenieure und deren Auftraggeber rechtssichere Verträge schließen, Haftungsfallen erkennen und prüffähige Abrechnungen erstellen können.

 

Die neue HOAI hat nicht nur erneut eine neue Struktur bekommen, auch die Honorargrundlagen sind neu geregelt worden. Belastbare Honorarvereinbarungen -nicht zuletzt auch für „Besondere Leistungen" und das „Bauen im Bestand"- werden nötiger denn je. Anrechenbare Kosten beim Bauen im Bestand sind mehrfach grundlegend geändert worden.

 

Alte Vertragsmuster sind unbrauchbar geworden. Die neue HOAI bietet jedoch nach wie vor kein Vertragsrecht - das Leistungssoll müssen die Parteien selbst in belastbarer Weise regeln.

 

Architekten haften für eigene -und fremde- Fehler bis zu 30 Jahre lang. Das Seminar führt in die zivil- und strafrechtliche Haftung ein und zeigt Auswege.

 

Seminarinhalt

 

1. Honorarrecht: Einführung in die neue HOAI

 

  • Die neue Struktur der HOAI
  • Neue Honorargrundlagen
  • Abkoppelung des Honorars von den Baukosten
  • Honorarfestsetzung mit der Baukostenberechnung
  • Honorarermittlung über die Vereinbarung von anrechenbaren Baukosten
  • Unterschiedliche Abrechnung von Planungs- und Beratungsleistungen
  • Besonderheiten bei der Objektplanung

 

2. Vertragsrecht

 

  • Regelungen zum Leistungssoll: Leistungsphasen der HOAI als Grundlage oder Leistungsziele vereinbaren ?
  • Bauen im Bestand
  • Was muß vor dem Hintergrund der neuen HOAI anders als bisher geregelt werden ?
  • „Nachtragsmanagement" für Architekten

 

3. Haftungsrecht

 

  • Die zivil- und strafrechtliche Haftung des Architekten und Bauleiters für Planungs- und Überwachungsfehler
  • Gesamtschuldnerische Haftung
  • Haftung bei Bausummenüberschreitung

 

Zielgruppe

 

  • Architekten und Ingenieure sowie deren öffentliche und private Auftraggeber
  • Juristen
  • Mitarbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Bauträgern

 

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© Frank Zillmer


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