Das Bau- und Architektenrecht wird in der Ausbildung nur am Rande behandelt; beim Berufseinstieg werden die Kenntnisse jedoch vorausgesetzt. Oftmals werden Architekten und Ingenieure sehr frühzeitig und ohne ausreichende rechtliche Kenntnisse sogar bauleitend tätig. Das ist sehr haftungsträchtig.
Diese vierteilige Seminarreihe vermittelt Berufseinsteigern sowie Wiedereinsteigern das nötige Rüstzeug bzw. vertieft vorhandene Grundkenntnisse systematisch.
Es wird ein breiter und praxisgerechter Überblick über das Baurecht nach BGB und VOB/B geboten. Vom Vertragsschluss über die Projektsteuerung aus juristischer Sicht – insbesondere bei Bauablaufstörungen (Nachträge, Behinderungen, Verzögerungen) – bis hin zum Gewährleistungsrecht und zur Abrechnung und Durchsetzung von Werklohnforderungen werden die erforderlichen rechtlichen Grundlagen anhand von Praxisbeispielen vermittelt, die für eine erfolgreiche Durchführung von Bauvorhaben unerlässlich sind. Musterschreiben runden die Seminare ab.
Die Veranstaltungen „Einsteigerseminar für Bauleiter Teil 1 – Teil 4 können einzeln oder im Block gebucht werden.
Inhalt
Ort
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24103 Kiel
1. Seminar in der Reihe für junge Bauleiter:
Einführung in die Grundlagen des Baurechts
in der Praxis nach BGB und VOB/B
-Das neue Bauvertragsrecht 2018-
Inhalt:
1. Teil: Grundlagen der Vertragsgestaltung und Schriftverkehr
1) Zustandekommen von Bauverträgen
a) Rechtsnatur der Bauverträge
b) Formvorschriften
c) Allgemeine Geschäftsbedingungen
d) Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und die VOB/B
e) Das neue Bauvertragsrecht 2018
2) Vertragsinhalte und Vertragsdurchführung
a) Vertretung der Vertragsparteien
b) Übersendung von Schriftstücken, Nachweis des Zugangs
c) Notwendigkeit einer Baudokumentation
d) Bewältigung der Papierflut
e) Führen eines Bautagebuches
f) Die Beschreibung des Leistungsinhaltes – Das „Bausoll“
g) Sinn und Zweck der Leistungsbeschreibung
(aa) Das Bau-Soll
(bb) Die Auslegung der Leistungsbeschreibung
h) Schiedsklauseln
i) Sicherheiten und ihre insolvenzfeste Gestaltung
(aa) Vertraglich vereinbarte Sicherheiten
(aaa) Vertragserfüllungssicherheit
(bbb) Gewährleistungssicherheit
(ccc) Bürgschaften
(bb) Das Sicherungssystem der VOB/B
(cc) Gesetzliche Sicherheiten
(aaa) Sicherungshypothek nach § 650 e BGB
(bbb) Bauhandwerkersicherung nach § 650 f BGB
(dd) AGB und Rechtsprechung
(ee) Insolvenzrechtliche Besonderheiten
2. Teil: Der Werkvertrag nach BGB und VOB/B:
1) Vertragsbestandteile und Leistungsumfang
2) Leistungsänderungen
a) Keine Leistungsänderung bei Mehr- und Mindermengen
(aa) Mehrmengen, § 2 Absatz 3 Nummer 2 (bb) Mindermengen, § 2 Absatz 3 Nummer 3
b) Wegfall einzelner Positionen (§ 2 Abs. 4 VOB/B)
c) Leistungsänderungen
d) Zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6 VOB/B)
e) Leistungsänderungen im Pauschalvertrag
(aa) Nummer 1: Grundsätze des § 313 BGB
(bb) Nummer 2: Teilkündigung, § 2 Abs. 4 VOB/B
(cc) Nummer 2: Änderung des Leistungsinhalts, § 2 Abs. 5 VOB/B
(dd) Nummer 2: Zusätzliche Leistungen, § 2 Abs. 6 VOB/B
3) Ausführungsfristen und deren Durchsetzung
a) Ansprüche des Auftraggebers im BGB-Werkvertrag
b) Besondere Regelungen der VOB/B, § 5 VOB/B
4) Vertragsstrafe
5) Vergütung, Abrechnung und Zahlung
a) Grundsatz: Abnahme der Gesamtleistung
b) Ausnahme: Anspruch auf Abschlagszahlungen
c) Fälligkeit durch Zahlung des Bauherrn an den
Hauptunternehmer
d)Vorschuss
6) Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln
7) Werklohnanspruch bei Unmöglichkeit der Abnahme, § 645 BGB
8) Besondere Regelungen beim VOB – Vertrag
a) Abschlagszahlungen
b) Vorauszahlungen
c) Schlussrechnung
d) Annahme der Schlusszahlung
e) Zahlung des Auftraggebers an den
Gläubiger des Auftragnehmers
f) Werklohnanspruch bei Unmöglichkeit der Abnahme
g) Stundenlohnvergütungen
h) Rechnungsinhalt
9) Die Abnahme von Bauleistungen
a) Die grundsätzlichen Regelungen des BGB
(aa) Die ausdrückliche und die stillschweigende Abnahme
(bb) Die Fertigstellungsbescheinigung, § 641 a BGB
(cc) Abnahmefiktion des § 640 Abs. I Satz 3 BGB
(dd) Unmöglichkeit der Abnahme
b) Die besonderen Regelungen der VOB
c) Die „Teilabnahme“
d) Die so genannte „technische Abnahme“
e) Abnahmearten
10) Mängel und Nacherfüllung
a) Grundsätze der Mangelhaftung im BGB – Werkvertrag
(aa) Nacherfüllung, § 635 BGB
(bb) Selbstvornahme, § 637 BGB
(cc) Rücktritt, § 636 BGB
(dd) Minderung, § 636, § 638 BGB
(ee) Schadenersatz, §§ 634 Nr. 4 BGB
(ff) Verjährung
(gg) Mitverschulden
b) Besondere Regelungen im VOB/B – Vertrag
(aa) Der Mangelbegriff der VOB/B
(bb) § 13 VOB/B im Wortlaut
(cc) Haftung für fremd verursachte Mängel
(dd) Mängelansprüche vor der Abnahme
(ee) Mängelbeseitigung nach der Abnahme
(ff) Die Verjährungsfristen
(gg) Quasiunterbrechung der Gewährleistungsfrist
(hh) Selbstvornahme
(ii) Minderung
(jj) Schadenersatz
(kk) Bedenkenhinweispflicht
c) Rechtsprechung zum Mängelrecht
11) Versicherung und Haftung
3. Teil: Generalunternehmervertrag und Nachunternehmervertrag
1) Besondere Vertragsinhalte
2) Prüfungspflichten
3) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4) Nachunternehmervertrag
Hier erhalten Sie die Inhaltsübersicht als pdf-Datei:
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