Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Frank Zillmer
 Fachanwalt für  Bau- und Architektenrecht                                                            Rechtsanwalt  Frank Zillmer                                     

Nachtragsforderung nach VOB/B § 2 und § 6 Möglichkeiten der VOB/B 2016

Richtiges Vorbereiten und Durchsetzen aus rechtlicher Sicht

Termine

 

Zielsetzung


Ein großer Anteil des Umsatzes wird mit Nachträgen erwirtschaftet, so dass eine Kenntnis der Grundlagen und der Systematik des Nachtragsrechts für Auftragnehmer und -geber unabdingbar ist, um ein Bauvorhaben rechtssicher und wirtschaftlich optimal durchzuführen.

Das Seminar zeigt den Teilnehmern, wie sie Nachtragssachverhalte erkennen, dokumentieren und für sich nutzen können und welche Möglichkeiten bestehen, aus Behinderungen zusätzliche Einnahmen zu erzielen und - aus Auftraggebersicht - unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Zahlreiche Mustertexte runden den Vortrag ab.

 

Seminarinhalt

 

  

1. Was ist neu an der VOB/B 2012 und der VOB/B 2016 ?

 

2. Nachträge durchsetzen und abwehren:

 

  • Nachtragssachverhalte des § 2 VOB/B erkennen
  • Mehr- oder Mindermengen (§ 2 Abs. 3 VOB/B)
  • Wegfall einzelner Positionen (§ 2 Abs. 4 VOB/B)
  • Leistungsänderungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B)
  • Zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6 VOB/B)
  • Erhebliche Abweichungen beim Pauschalpreisvertrag (§ 2 Abs. 7 VOB/B)
  • Leistungen ohne Auftrag (§ 2 Abs.8 VOB/B)
  • Verlangen von Zeichnungen, Berechnungen usw. (§ 2 Abs. 9 VOB/B)
  • Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 VOB/B)

 

3. Folgen der Behinderung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber

 

  • Bauzeitenverlängerung
  • Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche
  • Vergütungsanpassung
  • Kündigung

 

Zielgruppe

 

  • Unternehmer
  • Geschäftsführer
  • Oberbauleiter
  • Bauleiter
  • Arbeitsvorbereiter
  • Baubetreuer
  • Kalkulatoren

 

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© Frank Zillmer


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