Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Frank Zillmer
 Fachanwalt für  Bau- und Architektenrecht                                                            Rechtsanwalt  Frank Zillmer                                     

Das neue Bauvertragsrecht 2018

Die massiven Änderungen des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch werden für alle Verträge ab 1.1.2018 bedeutsam. Das Seminar zeigt im Überblick die Änderungen und was von Architekten und Ingenieuren zu beachten ist.

Das neue Bauvertragsrecht reagiert auf die komplexe Spezialmaterie des Baurechts. Das bisher geltende Werkvertragsrecht ist sehr allgemein gehalten und wird im Baurecht durch umfangreiche Rechtsprechung und die VOB/B ergänzt. Bisher ist es den Vertragsparteien überlassen, detaillierte Regelungen in Bauverträgen sowie in Verträgen mit Architekten und Ingenieuren zu vereinbaren.

Verbraucher werden nun umfassend geschützt, so dass auf Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure künftig umfangreiche Pflichten zukommen.

Für Bauunternehmer ist auch die Regelung bedeutsam, wonach beim Einbau mangelhafter Baustoffe nicht nur Ersatz der mangelhaften Baustoffe, sondern auch Ersatz für Ein- Ausbaukosten verlangt werden können. Diese Haftungskette reicht künftig bis zum Hersteller.

Architekten- und Ingenieurverträge werden inhaltlich erstmals gesetzlich gesondert geregelt; bisher gibt es insoweit nur Honorarregelungen in der HOAI. Vertragsinhalte, ein Zweistufenmodell, besondere Kündigungsrechte und das Haftungsrecht werden erstmals speziell geregelt.

 

Inhalt

Einleitung:

  • Sinn und Zweck der neuen Regelungen
  • Überblick über die Änderungen, Inkrafttreten

 

Die Neuregelungen im Einzelnen:

AGB-rechtliche Regelungen

  • Abschlagszahlungen
  • Sicherheiten
  • Besonderheiten im Kaufrecht

Verbraucherbauvertrag

  • Widerrufsregelungen
  • Besondere Regelungen zur Nacherfüllung
  • Besondere Informationspflichten
  • Mindestinhalt der Baubeschreibung

Abschlagszahlungen

Abnahme

  • Abnahmeverweigerung
  • Zustandsfeststellung

Kündigung aus wichtigem Grund

Nachträgliche Änderungen im Bauvertrag

  • Einstweilige Verfügung
  • Vergütung geänderter Leistungen

Sicherungshypothek und Handwerkersicherung

Besonderheiten beim Verbraucherbauvertrag

  • Baubeschreibung
  • Vertragsinhalt
  • Widerrufsrecht
  • Abschlagszahlungen
  • Absicherung des Vergütungsanspruchs
  • Erstellung und Herausgabe von Unterlagen

 

Architekten- und Ingenieurverträge

  • Vertragstypische Pflichten
  • Sonderkündigungsrecht
  • Teilabnahme
  • Gesamtschuldnerische Haftung mit den bauausführenden Unternehmern

Bauträgerverträge

Kaufrecht: Haftung von Handel und Industrie für Aus- und Einbaukosten

 

Ort

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24103 Kiel

 

-> Seminartermine
 

 

 

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