Die massiven Änderungen des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch werden für alle Verträge ab 1.1.2018 bedeutsam. Das Seminar zeigt im Überblick die Änderungen und was von Architekten und Ingenieuren zu beachten ist.
Das neue Bauvertragsrecht reagiert auf die komplexe Spezialmaterie des Baurechts. Das bisher geltende Werkvertragsrecht ist sehr allgemein gehalten und wird im Baurecht durch umfangreiche Rechtsprechung und die VOB/B ergänzt. Bisher ist es den Vertragsparteien überlassen, detaillierte Regelungen in Bauverträgen sowie in Verträgen mit Architekten und Ingenieuren zu vereinbaren.
Verbraucher werden nun umfassend geschützt, so dass auf Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure künftig umfangreiche Pflichten zukommen.
Für Bauunternehmer ist auch die Regelung bedeutsam, wonach beim Einbau mangelhafter Baustoffe nicht nur Ersatz der mangelhaften Baustoffe, sondern auch Ersatz für Ein- Ausbaukosten verlangt werden können. Diese Haftungskette reicht künftig bis zum Hersteller.
Architekten- und Ingenieurverträge werden inhaltlich erstmals gesetzlich gesondert geregelt; bisher gibt es insoweit nur Honorarregelungen in der HOAI. Vertragsinhalte, ein Zweistufenmodell, besondere Kündigungsrechte und das Haftungsrecht werden erstmals speziell geregelt.
Inhalt
Einleitung:
Die Neuregelungen im Einzelnen:
AGB-rechtliche Regelungen
Verbraucherbauvertrag
Abschlagszahlungen
Abnahme
Kündigung aus wichtigem Grund
Nachträgliche Änderungen im Bauvertrag
Sicherungshypothek und Handwerkersicherung
Besonderheiten beim Verbraucherbauvertrag
Architekten- und Ingenieurverträge
Bauträgerverträge
Kaufrecht: Haftung von Handel und Industrie für Aus- und Einbaukosten
Ort
Architekten- und Ingenieurkammer
Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24103 Kiel
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