Haben Sie einen VOB/B-Vertrag geschlossen? Dann müssen Sie sofort reagieren.
Wenn 28 Tage nach dem Zugang der Schlussrechnungsprüfung nicht sachgerecht reagiert wird, droht der vollständige Verlust von Rechten auf jede Nachzahlung. Dies gilt auch für unberechtigte Kürzungen.
Ich empfehle Ihnen diese Arbeitsschritte:
Es gibt zwei „28-Tage-Fristen“ hintereinander.
Innerhalb der ersten 28 Tage ist der Vorbehalt zu erklären.
Die Rechtsprechung verlangt eine (telefonische) Nachfrage beim Adressaten, ob das Fax oder die E-Mail lesbar angekommen sind. Also:
WER hat WANN mit WEM telefoniert und die Eingangsbestätigung bekommen?
Hierbei ist wieder sicherzustellen, dass das Vorbehaltsschreiben auch in der Frist beim Auftraggeber eingegangen ist und Sie den Zugang dieses Schreibens nachweisen können.
Der Vorbehalt darf nur dann eingehend begründet werden, wenn eine prüffähige Rechnung nicht möglich ist.
Wenn die Höhe der Forderung streitig ist müssen Sie
der Abrechnung und Begründung der Nachforderungen beifügen.
Wenn die Forderung dem Grunde nach bestritten wird, müssen Sie zusätzlich
der Abrechnung und Begründung der Nachforderungen beifügen.
Bei Leistungen ohne Auftrag oder der Beauftragung durch einen nicht Bevollmächtigten kann noch Folgendes helfen:
Darstellen und belegen, dass
Denken Sie an alle notwendigen Unterlagen, um die Zweifel beim Auftraggeber auszuräumen.
Dazu gehören alle Unterlagen, die zum Nachweis
erforderlich sind.
Bei Nachträgen können das auch
Nachträge für Bauablaufstörungen müssen Sie bauablaufbezogen darstellen! Sie sind sonst regelmäßig nicht prüffähig! Das ist zeitaufwändig und anspruchsvoll! Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
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