Die am Bau Beteiligten sind oft einer persönlichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung ausgesetzt, die ihnen gar nicht bewusst ist.
Haftungsrisiken der am Bau Beteiligten
Insbesondere der Bauleiter nach Landesbauordnung geht Haftungsrisiken ein, über die er sich informieren sollte, bevor er die Bauleitererklärung unterschreibt. Die Haftung zum Beispiel für eine fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder fahrlässige Brandstiftung kann aber auch den Statiker, den Architekten und jeden Handwerker treffen.
Auch viele Jahre nach Ablauf der zivilrechtlichen Gewährleistung kann einen die strafrechtliche Haftung einholen. Der tragische Einsturz einer Sporthalle oder des Kölner Stadtarchivs, aber auch eine nicht ausreichende Sicherung eines Gerüstes oder eines Treppenloches kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen auch für Personen zur Folge haben, die sich ihrer privaten Verantwortung und strafrechtlichen Haftung gar nicht bewusst waren.
Der Umgang mit Baugeld kann nicht nur zu einer persönlichen zivilrechtlichen Haftung, sondern auch zum Vorwurf der Untreue führen.
Ein Diebstahl auf der Baustelle, Submissionsbetrug, Abrechnungsbetrug und der Vorwurf, sich daran beteiligt zu haben wiegen schwer und gefährden nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch Geschäftsbeziehungen. Hier ist oft eine schnelle Reaktion auf schleppende Ermittlungen nötig, um Beweismaterial zu sichern und den guten Ruf wieder herzustellen.
Der Kampf gegen die Schwarzarbeit treibt gelegentlich seltsame Blüten, gegen die sich ein zu Unrecht Betroffener zügig zur Wehr setzen muss.
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